Wahl der Kirchenvorstandsvorsitzenden der Kirchengemeinde Coppengrave
Eingang: 16.04.2021, Veröffentlicht: 20.04.2021
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Nach § 40 der Kirchengemeindeordnung(KGO) der Ev.-Luth. Landeskirche Hannover werden die Vorsitzenden des Kirchenvorstandes in geheimer Wahl vom Kirchenvorstand für jeweils die Hälfte der Amtszeit(drei Jahre) gewählt. Diese Wahl stand wieder an.
Die Aufgaben des Vorsitzenden sind in der KGO § 41 aufgeführt: Der Vorsitzende des Kirchenvorstandes ist nur Erster unter Gleichen, d.h. der Vorsitzende hat nicht mehr Rechte, aber mehr Pflichten. Insbesondere ist er verantwortlich für die Ausführung aller Beschlüsse des Kirchenvorstandes. Dies ist oft arbeitsintensiv, da dies von die Kooperationsbereitschaft der Partner abhängig ist. Nach Weisung des Kirchenvorstandes führt er die täglichen Geschäfte und vermittelt den Schriftverkehr.
In der Kirchengemeinde Coppengrave ist es gute Tradition, dass die Vorsitzenden schon immer Ehrenamtliche mit langer Amtszeit sind, die Kontinuität - auch über Vakanzen hinweg - sicherstellen können.
In geheimer Wahl wurden einstimmig (keine Enthaltungen, keine Gegenstimmen) gewählt:
Vorsitzende: Petra Woscholski
Stv. Vorsitzende: Waltraud Basse
Mit der Wiederwahl führen zwei Vorsitzenden mit über 15 Jahren Erfahrung professionell die Geschäfte als Teil eines engagierten und kreativen Kirchenvorstandes zum Segen unserer Gemeinde weiter.
Wir gratulieren zur Wiederwahl.
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