FFP2-Maskenpflicht in Gottesdiensten
Eingang: 30.01.2021, Veröffentlicht: 30.01.2021
Die Regeln der Niedersächsischen Corona-Verordnung schreiben mit der Änderunge am 22.01.2021 vor:
Jeder Besucher ist verpflichtet, beim Betreten, Verlassen und bei Aufenthalt innerhalb des Veranstaltungsortes eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung im Sinne der Verordnung (OP-Maske/FFP2/KN95/N95) zu tragen.
Wir danken Ihnen jetzt schon, dass Sie diese Regeln zu ihrem eignen Schutz und dem Schutz ihrer Mitmenschen einhalten.
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